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An dieser Stelle präsentieren wir Ihnen Beiträge zu aktuellen Themen. |
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HEUTE: Das Bauleitplanverfahren nach dem neuen Baugesetzbuch |
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Einleitung des Verfahrens
- Aufstellungsbeschluss
- Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
[§ 2 Abs. 1 zwingend erforderlich, wenn Aufstellungsbeschluss gefaßt wurde]
Vorentwurf
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
[§ 3 Abs. 1 mit Ausnahme zwingend erforderlich]
- Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
[§ 4 Abs. 1 zwingend erforderlich mit Abfrage zur Umweltprüfung]
- Abstimmung mit den Nachbargemeinden
[§ 2 Abs. 2 mit Ausnahme zwingend erforderlich]
Entwurf
- Billigung des Entwurfes und Auslegungsbeschluss
- Öffentliche Auslegung (1 Monat)
[§ 3 Abs. 2 zwingend erforderlich mit umweltbezogener Stellungnahme]
- Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
[§ 4 Abs. 2 zwingend erforderlich - Frist 1 Monat]
Endfassung
- Beschlussmäßige Behandlung der Stellungnahmen
[§ 1 Abs. 7]
- Mitteilung der Ergebnisse der Abwägung
[§ 3 Abs. 2]
- Feststellungs- bzw. Satzungsbeschluss
[§ 10 Abs. 1 (B-Plan)]
- Genehmigungsverfahren
[§ 6 Abs. 4 (FNP) § 10 Abs. 2 (B-Plan) - Frist 3 Monate, wenn erforderlich]
- Wirksamwerden bzw. Inkrafttreten
[§ 6 Abs. 5 (FNP) § 10 Abs. 3 (B-Plan)]
Durchführung
- Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen
[§ 4 Abs. 3 nach Unterrichtung der Gemeinde durch die Behörden]
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Hier auch als Übersicht zum Ausdrucken verfügbar! 
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