Das Bauleitplanverfahren nach dem Baugesetzbuch
Einleitung des Verfahrens
Aufstellungsbeschluss
Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses [§ 2 Abs. 1 zwingend erforderlich, wenn Aufstellungsbeschluss gefaßt wurde]
Vorentwurf
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
[§ 3 Abs. 1 mit Ausnahme zwingend erforderlich]
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
[§ 4 Abs. 1 zwingend erforderlich mit Abfrage zur Umweltprüfung]
Abstimmung mit den Nachbargemeinden
[§ 2 Abs. 2 mit Ausnahme zwingend erforderlich]
Entwurf
Billigung des Entwurfes und Auslegungsbeschluss
Öffentliche Auslegung (1 Monat)
[§ 3 Abs. 2 zwingend erforderlich mit umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen]
Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
[§ 4 Abs. 2 zwingend erforderlich - Frist 1 Monat / mind. 30 Tage]
Endfassung
Beschlussmäßige Behandlung der Stellungnahmen
[§ 1 Abs. 7]
Mitteilung der Ergebnisse der Abwägung
[§ 3 Abs. 2]
Feststellungs- bzw. Satzungsbeschluss
[§ 10 Abs. 1 (B-Plan)]
Genehmigungsverfahren
[§ 6 Abs. 4 (FNP) § 10 Abs. 2 (B-Plan) - Frist 3 Monate,
wenn erforderlich]
Wirksamwerden bzw. Inkrafttreten
[§ 6 Abs. 5 (FNP) § 10 Abs. 3 (B-Plan)]
Durchführung
Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen
[§ 4 Abs. 3 nach Unterrichtung der Gemeinde durch die Behörden]
Bauleitplanverfahren Übersicht
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